Tätigkeitsschwerpunkt: Familienrecht
Rechtsanwalt Helmut Weiß berät und vertritt Mandanten bei einer erfolgten Trennung oder anstehenden Scheidung und übernimmt die Erstellung bzw. Überprüfung von Eheverträgen, Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen.
Ebenso berät und vertritt er zur Regelung:
- des Sorgerechts und Umgangsrechts
- des Unterhalts für Kinder und Ehegatten
- des Versorgungsausgleichs
- des Zugewinnausgleichs
- der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und Hausrats sowie der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung
- sämtlicher Fragen in Zusammenhang mit der Vaterschaft, insbesondere der Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft
- Er klärt auch Fragen rund um das Thema Patchwork Familie